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   OLG Hamm, 09.04.2013 - 2 UF 213/12   

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https://dejure.org/2013,111836
OLG Hamm, 09.04.2013 - 2 UF 213/12 (https://dejure.org/2013,111836)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.04.2013 - 2 UF 213/12 (https://dejure.org/2013,111836)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. April 2013 - 2 UF 213/12 (https://dejure.org/2013,111836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Essen - 106 F 185/08
  • OLG Hamm, 09.04.2013 - 2 UF 213/12
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Nürnberg, 09.12.2004 - 2 Ta 218/04

    Prozesskostenhilfe - Verwertung eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 2 UF 213/12
    Indes können wirtschaftliche Verwertungshindernisse die Annahme der Unzumutbarkeit rechtfertigen, so etwa, wenn der beim Verkauf erzielbare Nettoerlös voraussichtlich zur Finanzierung der Verfahrenskosten nicht ausreicht oder allein ein Verkauf zu einem nicht marktangemessenen Kaufpreis möglich ist (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 09.12.2004 - 2 Ta 218/04 - MDR 2005, 419).

    Wären bei der Verwertung des Fahrzeugs die zu erwartenden finanziellen Einbußen unverhältnismäßig viel höher als die Verfahrenskosten, könnte die Verwertung des Fahrzeugs nicht gefordert werden (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 09.12.2004 - 2 Ta 218/04 - MDR 2005, 419).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01

    Begriff des angemessenen Unterhalts des Schenkers

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 2 UF 213/12
    Die Anknüpfung an den angemessenen Unterhalt in § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB verweist die Klägerin dabei auf einen Unterhalt, der nicht zwingend ihrem bisherigen individuellen Lebensstil entsprechen muss, sondern der objektiv ihrer Lebensstellung nach der Schenkung angemessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 140/01 - FamRZ 2003, 224).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 184/04

    Voraussetzungen der Rückforderung einer Schenkung wegen Notbedarfs; Pfändbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 2 UF 213/12
    Nach § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Schenker Anspruch auf Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung, allerdings nur, "soweit" er außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2009 - Xa ZR 6/09 - FamRZ 2010, 463; BGH, Urteil vom 07.11.2006 - X ZR 184/04 - FamRZ 2007, 277).
  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZR 6/09

    Rückforderungsanpruch des verarmten Schenkers; Erfüllung des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 2 UF 213/12
    Nach § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Schenker Anspruch auf Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung, allerdings nur, "soweit" er außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2009 - Xa ZR 6/09 - FamRZ 2010, 463; BGH, Urteil vom 07.11.2006 - X ZR 184/04 - FamRZ 2007, 277).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZB 46/09

    Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten für einen Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 2 UF 213/12
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - XII ZB 46/09 - FamRZ 2010, 189).
  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 2 WF 93/11

    Einsatz eines in einer Lotterie gewonnenen, später an den Sohn verschenkten Pkw

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 2 UF 213/12
    Zutreffend verweist der Beklagte darauf, dass der Senat bereits mit seinem Beschluss vom 15.05.2012 - II-2 WF 93/11 - FamRZ 2013, 144, die Bedürftigkeit der Klägerin verneint hat.
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